Wissenswertes über Asbestzement
Was ist Asbestzement
Zement und Asbest werden zu dem Rohstoff Asbestzement (AZ) verarbeitet, dabei werden die Asbetfasern bei der Herstellung vergleichbar mit der Armierung im Stahlbeton fest vom Zement umschlossen.
Bei den asbesthaltigen Produkten sind generell zwei Gruppen zu unterscheiden:
- fest gebundene wie Asbestzement und andere Hartasbestprodukte
- schwach gebundene wie Spritzasbest-/Weichasbestprodukte.
Asbestzement gehört zur Gruppe der stark gebundenen Asbestprodukte. Asbestzementprodukte haben einen geringen Asbest- und einen hohen Bindemittelanteil. Der Verbundwerkstoff Asbestzement besteht aus rund 90 Prozent Bindemittel und 10 Prozent Asbest.
Umgang mit Asbestzement
Beim Arbeiten mit Asbestzement und bei der Entsorgung muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten.
Beim Entfernen von Bauteilen aus Asbestzement ist daher auf die Vermeidung von Feinstaub zu achten.
Für den fach- und sachgerechten Umgang mit Asbestzement empfehlen wir den "Leitfaden für den Umgang mit Asbestzement bei Dach- und Fassadenarbeiten", Stand 2006, herausgegeben von der Bundesinnung Baunebengewerbe im Auftrag von WKO und AUVA.
Arbeitsplan für den Rückbau von Asbestzement
Vor Beginn von Abbrucharbeiten oder der Entfernung von Asbest oder asbesthaltigen Materialien ist lt. Grenzwerteverordnung 2006/§23 ein schriftlicher Arbeitsplan zu erstellen und dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument anzuschließen. Auf Verlangen ist der Arbeitsplan dem zuständigen Arbeitsinspektorat vor Beginn der vorgesehenen Arbeiten zu übermitteln. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der AUVA downloadbar.
Weiterverwendung von Asbestzement
Eingebaute Asbestzementprodukte, die funktionsfähig sind, können bis zum Ende der normalen Gebrauchsdauer weiter benutzt werden.
Die Chemikalien–Verbotsverordnung 2003 hält unter den stoffbezogenen Regelungen fest, dass Asbestzementprodukte, die vor dem 1. Jänner 2004 installiert wurden, auch weiterhin verwendet werden dürfen.
Entsorgung von Asbestzement
Die ordnungsgemäße Entsorgung unterliegt den abfallrechtlichen Bestimmungen. Seit 23.7.2001 ist Asbestzement mit der Schlüsselnummer 31412 als gefährlicher Abfall eingestuft. Asbestzementabfälle dürfen jedoch in Deponien für nicht gefährliche Abfälle (Baurestmassen-, Reststoff-, Massenabfalldeponien) abgelagert werden. Die Bedingungen gem. §10 Deponieverordnung BGBl. II Nr. 39/2008 müssen eingehalten werden. Über das genaue Vorgehen informiert der Leitfaden "Abfallrechtliche Bestimmung zur Entsorgung von Asbestzement", Stand März 2008, herausgegeben von der Bundesinnung Baunebengewerbe.
Wiederverwendung von Asbestzement
Der Einbau neuer oder der Wiedereinbau gebrauchter Asbestzementprodukte ist nicht zulässig. Gemäß der Chemikalien–Verbotsverordnung 2003 sind das Inverkehrsetzen und die Verwendung gebrauchter asbesthaltiger Fertigwaren verboten.